Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter*in fortführen.

    Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine*n Stellvertreter:in fortzuführen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de