Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter*in fortführen.
Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine*n Stellvertreter:in fortzuführen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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