Bundestagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Personen, bei denen die Voraussetzungen nach dem 26. September 2021 eingetreten sind, sind bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlverordnung (BWO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen