Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege

    Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Blomberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 27 Abs. 2,  41a SGB VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de