Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

    Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.

    Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.

    Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Anmeldung zur Grundschule:

    • Ausgefülltes Anmeldeformular
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
    • Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben

    Anmeldung zur weiterführenden Schule:

    • das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 
    • Übergangsempfehlung der Grundschule
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Formulare

    Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

    für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

    Fristen

    Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

    Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

    Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

    Bearbeitungsdauer

    Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stiftung für Hochschulzulassung am 03.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de