Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Im Stadtgebiet der Alten Hansestadt Lemgo stehen für schwerbehinderte Menschen besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Nur mit einer entsprechenden Parkberechtigung dürfen Sie auf diesen Parkplätzen ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Besonderheiten
- Die Parkberechtigung ist nicht an das Kfz gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt
- Die Berechtigung ist 5 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)
- In der Nähe des Bürgerbüros und in der Papenstraße stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung, sowie hinter dem Gebäude Heustraße 36 - 38
Berechtigtenkreis:
- Außergewöhnliche Gehbehinderte (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
- Personalausweis/Reisepass
- Lichtbild ( 35 mm x 45 mm)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Abteilung Straßenverkehr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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