Vormundschaft
Vormundschaft
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
- Die Vormundschaft umfasst die rechtlich Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsfürsorge
- Recht auf Antragstellung
- Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)
- Religiöse Erziehung
- Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf
Vermögenssorge:
- Regelung der Erbangelegenheiten
Sofern nur teile der Personensorge übertragen wurden spricht man von einer Amtspflegschaft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werne
Gesetzlicher Amtsvormund (ohne vorherigen gerichtlichen Entzug des Sorgerechtes) ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist (§ 1791c BGB) sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens (§ 1751 Abs. 1 BGB).
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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