Vormundschaft

    Vormundschaft

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    • Die Vormundschaft umfasst die rechtlich Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Gesundheitsfürsorge
    • Recht auf Antragstellung
    • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)
    • Religiöse Erziehung
    • Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf

    Vermögenssorge:

    • Regelung der Erbangelegenheiten

    Sofern nur teile der Personensorge übertragen wurden spricht man von einer Amtspflegschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III.1 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: jugendamt@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    Formulare

    Hinweise für Werne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    Gesetzlicher Amtsvormund (ohne vorherigen gerichtlichen Entzug des Sorgerechtes) ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist (§ 1791c BGB) sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens (§ 1751 Abs. 1 BGB).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werne

    Fristen

    Hinweise für Werne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werne

    Kosten

    Hinweise für Werne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de