Vormundschaft

    Vormundschaft und Pflegschaft

    Hinweise für Velen

    Wenn die Eltern von Kindern die Verantwortung für sie nicht übernehmen können, dürfen oder wollen überträgt das Gerich einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund

    Beschreibung

    Hinweise für Velen

    Vormundschaft

    Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern, die diese Aufgabe aber manchmal nicht übernehmen können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.

    Pflegschaft

    Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Interessen und Bedürfnisse des Kindes stehen im Mittelpunkt

    Der Vormund / Der Pfleger muss eindeutig Partei für das Kind oder den Jugendlichen sein. Dazu ist es erforderlich die Lebenssituation, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes und des Jugendlichen zu erfassen und zum Ausgangspunkt des Handelns zu machen. 
    Es gehört zur Besonderheit dieser Aufgabe, dass eine persönliche Beziehung zu dem Kind aufgebaut werden muss. Nur so ist der Vormund / der Pfleger in der Lage, die Aufgabe zum Wohl des Kindes auszuüben und Garant dafür zu sein, die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden wichtigen Entscheidungen sicherzustellen. 
     

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    Ansprechpartner

    Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velen

    Formulare

    Hinweise für Velen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Velen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de