Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System)
Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System)
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Geilenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 53 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen