Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättengewerbe Anzeige

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Wer eine Gaststätte (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Café, Imbiss, Diskothek etc.) eröffnen und alkoholische Getränke anbieten will, bedarf dazu einer Gaststättenerlaubnis. Die Eröffnung des Betriebes darf erst erfolgen, wenn der/die Gewerbetreibende im Besitz dieser Gaststättenerlaubnis ist.

    Die Gaststättenerlaubnis ist auf einem Vordruck beim Ordnungsamt/Gewerbeamt zu beantragen. Wegen der unterschiedlichen Betriebsarten, in denen sich der Gaststättenbetrieb darstellen kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung.

    Die Gaststättenerlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellenden und der für den Betrieb der Gaststätte vorgesehenen Räume. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, die inhaltlich hinsichtlich der Betriebsart und den Räumen der beantragten Gaststättenerlaubnis entspricht, ist zwingende Voraussetzung für die Erlaubniserteilung.

    Bei der änderungsfreien Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes kann eine auf 3 Monate befristete vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-315

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
    • Meldebescheinigung der letzten 3 Jahre (wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt)
    • Führungszeugnis (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindekasse
    • Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
    • Beschreibung der Räume, Pläne/Zeichnungen , Größe der Räume zusätzlich in qm
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    • Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz

    Zusätzliche Unterlagen bei einer GmbH:

    • Handelsregisterauszug
    • Auszug Gewerbezentralregister GmbH

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    Kosten

    Hinweise für Morsbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morsbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de