Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Kreis Herford. Die dortige Serviceportalseite mit weiteren Informationen finden Sie hier: 

    Namensänderung; Namensänderung beantragen - Serviceportal Kreis Herford (kreis-herford.de)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_288c7e4560641cad8f839e33f6e7b2ae

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
    • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de