Einbürgerung Verleihung
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Einbürgerung: Was ist das?
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Einbürgerung: Wie geht das?
Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis (bestimmte Aufenthaltserlaubnisse sind ausgenommen)
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (i.d.R. nachgewiesen über einen gültigen Nationalpass)
- mindestens acht Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
- Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln und Kräften (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe) inkl. einer prognostizierten, angemessenen Altersvorsorge
- ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1, ggf. Nachweis über Schulabschluss, Berufsausbildung möglich)
- Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit (Länderabhängig - Ausnahmen möglich)
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Einorndung in die deutschen Lebensverhältnisse
Für besondere Fallkonstellationen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen; Beispiele hierfür sind Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer mit deutschem Ehepartner, Staatenlose oder heimatlose Ausländer. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne.
Einbürgerung: An wen wenden?
Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.
A - E Frau Skrobranek
F - M Herr Böse
N- Z Frau Poslad
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 8, 9, 10 StAG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Aufgrund der derzeitigen Antragslage ist mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen zum Thema Einbürgerung erhalten Sie hier:
Mehr zum Thema Einbürgerung (BAMF)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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