Jugendleitercard Ausstellung

    Beantragung der Jugendleitercard

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Das vielfältige Angebot der Jugendgruppen ist nur möglich durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Jugendleiter. Für diese tollen Menschen gibt es die Jugendleitercard (Juleica), mit der auch Vergünstigungen für die Inhaber verbunden sind. Wer Spaß an der Arbeit mit Kindern hat und regelmäßig Gruppenstunden leiten, als Betreuer an Ferienfreizeiten teilnehmen oder eine der vielen anderen Aufgaben in der Leitung von Jugendgruppen übernehmen möchte, ist bei den Jugendgruppen gerne gesehen! Wer solche Aufgaben übernehmen möchte, braucht jedoch die Jugendleitercard!

    Was ist die Juleica?

    Die Juleica wurde 1999 von den Landesjugendämtern als Ersatz für den Jugendgruppenleiterausweis eingeführt. Sie soll als "amtlicher" Ausweis das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit fördern und Zugang zu Vergünstigungen schaffen. Die Juleica wird zentral gedruckt und muss über ein Online-Verfahren beantragt werden. Der anerkannte Träger der Jugendarbeit, bei dem der Antragsteller tätig werden will, sowie der örtliche Jugendhilfeträger (in Sankt Augustin der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule) müssen den Antrag bestätigen.

    Wozu braucht ihr die Juleica?

    Die Juleica gilt...

    • als Nachweis über die Teilnahme an einer Gruppenleiterschulung und einem Erste-Hilfe-Kurs,
    • als Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer,
    • als Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z. B. Polizei, Behörden, Beratungsstellen),
    • als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen, die Gruppenleitern zustehen (z. B. Ermäßigungen, Gebührenbefreiungen).

    Welche Voraussetzungen braucht ihr für die Juleica?

    • Mindestalter 16 Jahre,
    • ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter,
    • eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendleiter im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder einen öffentlichen Träger.

    Wo könnt ihr die notwendigen Kurse machen?

    ErsteHilfe-Kurse bieten das DRK, der Malteser Hilfsdienst oder auch andere Hilfsdienste an.
    Juleica-Schulungen bieten einzelne Jugendverbände für ihre Mitglieder sowie das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises an. An den Kursen des Rhein-Sieg-Kreises können Jugendliche aus Sankt Augustin teilnehmen.

    Und was habt ihr in Sankt Augustin davon?

    Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Sankt Augustin hat am 7. Dezember 1999 einstimmig folgende Vergünstigungen für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter aus Sankt Augustin beschlossen, die ihre Juleica vorlegen:

    • 50% Ermäßigung auf die Tarife der städtischen Bäder,
    • 50% Ermäßigung auf die Tarife der städtischen Tennisplätze,
    • 50% Ermäßigung auf die Entgelte bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Sankt Augustin,
    • Gebührenbefreiung für Entleihgebühren und Jahresbeitrag der Stadtbücherei

    Seit dem 1. Juli 2015 erhalten Sankt Augustiner Jugendliche bis 26 Jahre für die Dauer der Gültigkeit ihrer Juleica ohne weitere Prüfung die Ehrenamtskarte NRW, mit Vergünstigungen auch außerhalb des Stadtgebietes.

    Weitere Informationen zur Jugendleitercard und zum Antrag gibt es hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 104

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Juleica gilt bis zu drei Jahre. Bei Wegfall der Voraussetzungen für die Ausstellung muss die Card zurückgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de