Namensgebung Beratung
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familiennamen ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.
Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Wird bei der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung kein gemeinsamer Familienname bestimmt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierbei gibt es keine zeitliche Befristung
Wiederannahme des Geburtsnamens
Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Hierzu benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Für die Änderung des Vor- oder Familiennamens wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
Hinweise für Eitorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Fristen
Hinweise für Eitorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
Kosten
Hinweise für Eitorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eitorf