Gewerbesteuer
Hinweise für Warstein
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie folgt festgesetzt (s. Hebesatz-Satzung unter Rechtsgrundlagen):
- Gewerbesteuer: 460 v.H.
Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30.06. des Jahres möglich.
Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt formlos zu beantragen. Hiervon ist der Stadt Warstein, Sachgebiet Abfall/Steuern, eine Durchschrift zu überlassen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen