Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Warstein

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie folgt festgesetzt (s. Hebesatz-Satzung unter Rechtsgrundlagen):

    • Gewerbesteuer: 460 v.H.

    Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30.06. des Jahres möglich.

    Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt formlos zu beantragen. Hiervon ist der Stadt Warstein, Sachgebiet Abfall/Steuern, eine Durchschrift zu überlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Abfall, Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Formulare

    Hinweise für Warstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warstein

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warstein

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de