Gewerbesteuer
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Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von Messbescheiden des Finanzamtes berechnet, die den Messbetrag beinhalten:
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der Hebesatz der Stadt Verl beträgt/betrug
ab 2023: 355 v. H.
von 2003 bis 2022: 340 v. H.
von 1998 bis 2022: 310 v. H.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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