Gewerbesteuer
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Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Steuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird. Multipliziert mit dem Hebesatz errechnet sich die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer.
Gewerbesteuerhebesatz 428 v.H.
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen