Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

    Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe

    Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Weitere benötigte Formulare

    Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.

    Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.

    Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).

    Online-Dienste

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Münster Dezernat 16

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 411-1679

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: info@egbr.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
    • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

    Fristen

    Geltungsdauer 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 8 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • (in der Regel): 25,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem die

    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Masseurinnen und Masseure
    • Medizinische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
    • Logopädinnen und Logopäden
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    • Diätassistentinnen und Diätassistenten
    • Orthopistinnen und Orthopisten
    • Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Laboratoriumsassistentinnen und Laboratoriumsassistenten -Radiologenassistentinnen und Radiologenassistenten)
    • Podologinnen und Podologen
    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenpfleger
    • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen bzw. Krankenpflegeassistenten
    • Hebammen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 23.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de