Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Der Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:

    • Klärung der Vaterschaft,
    • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
      Die Beistandschaft kann auf eine der beiden Aufgaben beschränkt werden. Beistand ist das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz.   Die Beistandschaft wird eingerichtet auf einen schriftlichen Antrag hin und endet durch schriftliche Erklärung oder Volljährigkeit des Kindes. Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt.  

    Beratung und Unterstützung erhält:

    • die nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
    • die nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
    • der allein sorgende Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes.

     Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
    • Ggf. vorhandene Unterhaltstitel (Urteile, Beschlüsse, Urkunden)
    • Name und Anschrift des Unterhaltspflichtigen   

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_80ab783c62754932bf3973235924f2b6

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de