Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Junggesellenstraße 8

    44777 Bochum

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de