Sorgeerklärung

    Sorgeerklärung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann. Dieses so genannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.

    Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cba4644907bd47533012d6be3a906e6f

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51.4 Beistandschaften, Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • §§ 52a - 58a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
    • §§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beurkundung
    • §§ 1626 bis 1698b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - elterliche Sorge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de