Todesbescheinigung

    Todesbescheinigung

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes wird zusammen mit seinen Umständen und Ursachen schriftlich in einer Todesbescheinigung dokumentiert.

    Die Ärztin oder der Arzt prüft die Identität der oder des Verstorbenen, begutachtet die Leiche und stellt den Tod, den Zeitpunkt sowie die Art und die Ursache des Todes fest. Stellt die Ärztin oder der Arzt zweifelsfrei eine natürliche Todesursache fest, wird dies auf dem Totenschein vermerkt und die oder der Verstorbene darf von einer Bestatterin oder einem Bestatter abgeholt werden. Bei Anzeichen eines nicht natürlichen Todes (z. B. bei Unfall, Verdacht auf Dritteinwirkung) ist die Polizei einzuschalten, damit gegebenenfalls eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann.

    Die Kosten für das Ausstellen der Todesbescheinigung muss der Kostentragungspflichtige (in der Regel Angehörige) bezahlen; sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt - 33.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3366

    E-Mail: standesamt@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Es ist - in der Regel durch den Verantwortlichen - unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, eine Ärztin oder ein Arzt zu benachrichtigen, die oder der das oben Genannte (Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung) durchführt. Bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, hat die Ärztin oder der Arzt sofort die Polizei zu verständigen.

    Die Todesbescheinigung ist dem zuständigen Standesamt vorzulegen.

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Leichenschau nicht unverzüglich veranlasst, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de