Todesbescheinigung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes wird zusammen mit seinen Umständen und Ursachen schriftlich in einer Todesbescheinigung dokumentiert.
Die Ärztin oder der Arzt prüft die Identität der oder des Verstorbenen, begutachtet die Leiche und stellt den Tod, den Zeitpunkt sowie die Art und die Ursache des Todes fest. Stellt die Ärztin oder der Arzt zweifelsfrei eine natürliche Todesursache fest, wird dies auf dem Totenschein vermerkt und die oder der Verstorbene darf von einer Bestatterin oder einem Bestatter abgeholt werden. Bei Anzeichen eines nicht natürlichen Todes (z. B. bei Unfall, Verdacht auf Dritteinwirkung) ist die Polizei einzuschalten, damit gegebenenfalls eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann.
Die Kosten für das Ausstellen der Todesbescheinigung muss der Kostentragungspflichtige (in der Regel Angehörige) bezahlen; sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt - 33.2
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02181 608-3366
E-Mail: standesamt@grevenbroich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Formulare
Hinweise für Grevenbroich
Voraussetzungen
Hinweise für Grevenbroich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Es ist - in der Regel durch den Verantwortlichen - unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, eine Ärztin oder ein Arzt zu benachrichtigen, die oder der das oben Genannte (Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung) durchführt. Bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, hat die Ärztin oder der Arzt sofort die Polizei zu verständigen.
Die Todesbescheinigung ist dem zuständigen Standesamt vorzulegen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Leichenschau nicht unverzüglich veranlasst, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Fristen
Hinweise für Grevenbroich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grevenbroich
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich