Geräte-Altbatterien
Hinweise für Siegburg
Beschreibung
Hinweise für Siegburg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Siegburg
Formulare
Hinweise für Siegburg
Voraussetzungen
Hinweise für Siegburg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Siegburg
Verfahrensablauf
Hinweise für Siegburg
Fristen
Hinweise für Siegburg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Siegburg
Kosten
Hinweise für Siegburg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Siegburg
Weitere Informationen
Hinweise für Siegburg
Der Handel ist verpflichtet Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rü,ckgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen.
Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln ü,ber die unentgeltliche Rü,ckgabemö,glichkeit fü,r gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie ü,ber die Bedeutung der Symbole fü,r kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.
Werden diese Hinweise nicht nicht richtig nicht vollstä,ndig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben gilt dies als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt fü,r die fehlende Rü,cknahme der gebrauchten Batterien und deren Ü,berlassung an den Hersteller.
Hä,ndler von Kfz-Starterbatterien kö,nnen bei der Pfanderhebung zusä,tzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rü,ckgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfä,llt wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird.
Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld bedroht ist.
Links
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Siegburg