Geräte-Altbatterien
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
zuständig.
In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.
Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.
Zuständige Stelle
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Tel: 02241 306 306
Internet: www.rsag.de
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Der Handel ist verpflichtet Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rü,ckgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen.
Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln ü,ber die unentgeltliche Rü,ckgabemö,glichkeit fü,r gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie ü,ber die Bedeutung der Symbole fü,r kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.
Werden diese Hinweise nicht nicht richtig nicht vollstä,ndig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben gilt dies als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt fü,r die fehlende Rü,cknahme der gebrauchten Batterien und deren Ü,berlassung an den Hersteller.
Hä,ndler von Kfz-Starterbatterien kö,nnen bei der Pfanderhebung zusä,tzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rü,ckgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfä,llt wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird.
Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld bedroht ist.
Links
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eitorf