Rückgabe von Altbatterien

    Geräte-Altbatterien

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die

    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    zuständig.

    In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
    Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
    Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
    Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.

    Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.

    Zuständige Stelle
    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    Tel: 02241 306 306

    Internet: www.rsag.de

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a31644f6bede344d08bfeaed0cd273d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer zu Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Heumarkt 12

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/2022-0

    Fax: 0221/2022-100

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Der Handel ist verpflichtet Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rü,ckgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen.

    Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln ü,ber die unentgeltliche Rü,ckgabemö,glichkeit fü,r gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie ü,ber die Bedeutung der Symbole fü,r kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.

    Werden diese Hinweise nicht nicht richtig nicht vollstä,ndig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben gilt dies als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt fü,r die fehlende Rü,cknahme der gebrauchten Batterien und deren Ü,berlassung an den Hersteller.

    Hä,ndler von Kfz-Starterbatterien kö,nnen bei der Pfanderhebung zusä,tzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rü,ckgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfä,llt wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird.

    Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit die mit einem Buß,geld bedroht ist.

    Links

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de