Grundsteuermessbetrag

    Grundsteuermessbetrag

    Hinweise für Rees

    Beschreibung

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die zurzeit gültigen Hebesätze der Stadt Rees für Grundsteuer A und B betragen:

    • Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)259 %,
    • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 501 %.

    Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag.


    Stand 01.01.2024

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 20-1 - Buchhaltung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rees

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesDie entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B finden Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Finanzen".

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rees

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rees

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de