Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Robert-Koch-Institut hat in Falldefinitionen festgelegt, wann der Kreis Soest welchen Krankheitserreger oder welche Erkrankung an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) weiterleiten muss. Im LZG werden alle Einzelmeldungen aus den Gesundheitsämtern Nordrhein-Westfalens zusammengefasst und an das Robert Koch-Institut in Berlin weitergeleitet. Krankheitshäufungen, sei es örtlich oder auch überregional, können so schnell erkannt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de