Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Ausländische Mitbürger, die sich längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Das Einbürgerungsrecht unterscheidet zwischen einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung.

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn

    • ein Ausländer sich 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhält und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt;
    • eine Loyalitätserklärung abgegeben wird;
    • der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozial-/Arbeitslosenhilfe bestritten wird;
    • die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird oder verloren geht;
    • keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt;
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Diese sind gegeben durch einen mindestens vierjährigen erfolgreichen Besuch einer Schule (Note im Fach Deutsch mindestens "ausreichend") oder einen höherwertigen Schulabschluss. Falls keine deutsche Schule besucht wurde, ist die Vorlage des Zertifikats Deutsch (Stufe B 1 des Europäischen Referenzrahmens) erforderlich. Die notwendigen Kenntnisse können u.a. bei den Trägern der Integrationskurse oder bei Volkshochschulen erworben werden. 
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Im Regelfall wird der Nachweis durch das erfolgreiche Bestehen des Einbürgerungstests erbracht.

     

    Hinweise:

    Die Frist von 8 Jahren wird verkürzt auf 7 Jahre, wenn der Einbürgerungsbewerber den Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes erfolgreich besucht hat.

    Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre verkürzt werden, dieses ist im Einzelfall zu prüfen.

    Daneben besteht für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger auch die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung unter erleichterten Voraussetzungen.

     

    Ein Antrag auf Einbürgerung ist persönlich bei der Einbürgerungsbehörde zu stellen.
    Ein persönliches Vorsprechen bei der Einbürgerungsbehörde ist in allen Fällen nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin möglichst per E-Mail unter

    einbuergerung@kreis-coesfeld.de

    Bitte sehen Sie aufgrund der hohen Fallzahlen von Sachstandsabfragen zu bereits gestellten Einbürgerungsanträgen ab, dieses verlängert die Bearbeitungszeiten für alle Antragsteller.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 - Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3200

    Fax: 02541 18-3299

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    Technisch geändert am 25.08.2023

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    Technisch geändert am 17.11.2023

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Die für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages benötigten Unterlagen müssen von Ihnen persönlich mit Termin eingereicht und der Antrag hier im Büro unterschrieben werden.

    Folgende Unterlagen sind bei Ihrem Termin jeweils im Original und in Kopie in dieser Reihenfolge vorzulegen:

    1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbürgerung (bitte nicht unterschreiben)
    2. gültiger Pass Heimatstaat, ID-Card oder Passersatz
    3. gültige Aufenthaltserlaubnis (eAT)
    4. Geburtsurkunde (Original mit ggfls. Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland)
    5. ggfls. Heiratsurkunde (Original mit ggfls. Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland)
    6. aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Bürgerbüro)
    7. Arbeitsvertrag + die letzten 3 Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigen: aktuelle Betriebsabrechnung oder Bestätigung des Steuerberaters über den Gewinn oder Einkommenssteuerbescheid)
    8. Nachweise über sonstiges Einkommen (z.B. Wohngeld, Kindergeld)
    9. Mietvertrag
    10. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zertifikat B1* oder Nachweis über den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschsprachigen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), einer deutschen Berufsausbildung, oder eines deutschen Studiums; Schüler legen die letzten 4 Zeugnisse vor.
    11. Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, z.B. Einbürgerungstest* bzw. Test "Leben in Deutschland"* oder Nachweis über den Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
    12. (sofern vorhanden) Zertifikat Integrationskurs
    13. bei Schülern: aktuelle Schulbescheinigung

    Ggfl.:

    14. Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten
    15. Scheidungsurteil/-urkunde
    16. Nachweis über 5 Jahre Einzahlung in die Altersversorgung (Versicherungsverlauf Rentenversicherung) bzw. private Renten-/Lebensversicherung
    17. Staatsangehörigkeitsnachweis

     

    *Das Sprachzertifikat B1 und den Einbürgerungstest oder den Test "Leben in Deutschland" können Sie bei den Volkshochschulen im Kreis Coesfeld ablegen. Nähere Informationen zum Test und zu den Testterminen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

    • Volkshochschule Coesfeld (02541/948118)
    • Volkshochschule Dülmen-Haltern-Havixbeck (02364/933440)
    • Volkshochschule Lüdinghausen (02591/926442)

     

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Wege zur Einbürgerung

    Wege zur Einbürgerung (Kurzfassung)

    Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - Einbürgerung

    Kommunales Integrationszentrum des Kreises Coesfeld

     

    Telefonische Sprechzeiten:

    montags: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    mittwochs und freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

     

    Hausanschrift:
    Schützenwall 18
    Kreishaus II
    48653 Coesfeld

     

    Postanschrift:
    Kreis Coesfeld
    Der Landrat
    32-Sicherheit und Ordnung
    48651 Coesfeld

     
    Formulare

     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    255,00 € je Einbürgerung, 51,00 € für jedes gleichzeitig mit eingebürgerte minderjährige Kind

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de