Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Ziel der Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters. Zudem erhalten Teilnehmende einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten).

    Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Das Verfahren zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wurde mit dem örtlichen Beirat SGB II des Kreises Kleve abgestimmt. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

    Arbeitsuchende, die Interesse an der Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden sich bitte an ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Jobcenter. Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7c01426b9d8cf9132befd42499c754da

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
      • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
    • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de