Studienleistungen anerkennen lassen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden.
Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022