Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Tagespflege stellt eine Ergänzung der häuslichen Pflege dar. Die Tagespflegeeinrichtungen im Kreis Gütersloh bieten pflegebedürftigen, älteren Menschen tagsüber Betreuung und pflegerische Hilfen. Dadurch bleibt die eigene Wohnung erhalten, gleichzeitig kann eine stationäre Heimaufnahme vermieden, hinausgezögert oder abgekürzt werden. Die Tagespflege dient auch der Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Tagespflege ist sinnvoll
- für hilfe- und pflegebedürftige Menschen,
- je nach Einrichtungskonzept für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5,
- in Ergänzung zur häuslichen Versorgung,
- zur Entlastung der pflegenden Angehörigen,
- um den pflegenden Angehörigen eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich zu den Voraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh