Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Allgemeines
Die Gemeinde Schalksmühle ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Bürgerbegehren bzw. -entscheiden auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Damit umfasst das Verantwortungsgebiet der Gemeinde Schalksmühle die folgenden Wahlen:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl (Kreistag und Gemeinderat)
- Landratswahl
- Bürgermeisterwahl
Die nächsten bundesweiten Wahltermine finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Briefwahl
Sie können oder möchten das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen, aber trotzdem Ihre Stimme abgeben? Kein Problem - beantragen Sie Briefwahlunterlagen.
Nähere Informationen dazu enthält die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu der betreffenden Wahl übersendet wird.
Wahlhelfer/innen
Sie möchten unsere Gemeinde am Wahlsonntag als Wahlhelfer/in aktiv unterstützen? Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie eine Entschädigung.
Senden Sie einfach einer der hier aufgeführten Ansprechpersonen eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten oder nutzen Sie das Online-Formular (sh. unten Formulare). Die Gemeindeverwaltung wird Sie nach Möglichkeit berücksichtigen und kontaktieren.
App für Smartphone oder Tablet "Votemanager"
Laden Sie sich außerdem die mobile App "Votemanager" herunter, um die aktuellsten Wahlergenisse zu verfolgen. Alle Ergebnisse werden natürlich auch auf dieser Homepage veröffentlicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Wahlbenachrichtigung
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Kommunalwahlgesetz
Kommunalwahlordnung
Gemeindeordnung
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
Bundeswahlgesetz
Bundeswahlordnung
Landeswahlgesetz
Landeswahlordnung
Europawahlgesetz
Europawahlordnung
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021