Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Wahlhelfer/ Wahlhelferin werden
Für die Durchführung von Wahlen werden bei der Stadt Haltern am See für jede Wahl ca. 300 Personen benötigt. Um für einen reibungslosen Verlauf der Wahlen zu sorgen, benötigt das hiesige Wahlamt freiwillige Helferinnen und Helfer aus der Bürgerschaft.
Informationen zur Tätigkeit
Zuallererst: Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse, um bei einer Wahl aktiv dabei zu sein.
Nach Eingang Ihrer Meldung werden wir zunächst prüfen, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion.
Wenn Sie sich freiwillig melden, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatzort soweit möglich berücksichtigen.
Nach erfolgter Einplanung erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben. Damit werden Sie für einen Einsatz verpflichtet.
In Ihrem Berufungsschreiben sind alle notwendigen Informationen zum Einsatzort, zur Einsatzzeit und Ihrer Funktion um Wahlvorstand enthalten.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“), die ebenfalls in Ihrem Berufungsschreiben mitgeteilt wird.
Wahllokal: 60 Euro
Briefwahlbezirk: 50 Euro
Am Wahltag ist das „Wahlteam“ bei Fragen für Sie erreichbar.
Mit Ihrer freiwilligen Meldung akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen der Stadt Haltern am See.
Voraussetzungen
Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jede Person werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
Sie sollten Ihren ständigen Wohnsitz in Haltern am See haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.
Aktuelle Information des Wahlamtes:
Für die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird, können Sie sich über den unten stehenden Link als Wahlhelfer/-in anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021