Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis noch besteht. Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort des Inhabers der Dienstfahrerlaubnis.

    Einem Antrag auf Umschreibung kann bis zu zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses entsprochen werden. Bei Antragstellung muss aus einer Bescheinigung der Dienststelle (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz oder der Polizei) hervorgehen, welche Fahrerlaubnisklassen die frühere Dienstfahrerlaubnis beinhaltet hat. Nach § 26 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird eine Dienstfahrerlaubnis bei Beendigung eines Dienstverhältnisses eingezogen. 

    Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nach Ende eines Dienstverhältnisses ist eine prüfungsfreie Umschreibung der zuvor erteilten Dienstfahrerlaubnis nicht mehr möglich.
    Das bedeutet: Über eine Fahrschule muss eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

    In beiden Fällen sind zusätzlich Bescheinigungen über einen Sehtest/augenärztliches Gutachten und über einen Kurs in Erster Hilfe beizufügen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36454

    E-Mail: 364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Pass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz der Fahrerlaubnis

    Für die Klassen C, C1 (LKW), D oder D1 (Bus) werden folgende Unterlagen benötigt, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Dienstfahrerlaubnis länger als fünf Jahre zurückliegt:

    • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin
    • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichen Vordruck
    • leistungspsychologisches Gutachten (nur für die Klassen D, D1, DE, D1E erforderlich)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de