Beratung zur Kindertagespflege
Hinweise für Delbrück
Zuständig ist das Kreisjugendamt Paderborn.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Kindertagespflege ist eine individuelle regelmäßige Betreuung von Kindern von 0 bis einschließlich 13 Jahren für einen Teil des Tages durch eine Tagespflegeperson. Das Kind wird in der Regel im elterlichen Haushalt oder im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. Die Tagespflege dient vor allem dazu, Familie und Erwerbstätigkeit der Eltern besser miteinander zu vereinbaren. In Anspruch genommen wird sie vor allem für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren oder in den Fällen, in denen die Öffnungszeiten von Kindergarten (KiTa) oder Schulen (OGS) nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen.
Der Kreis Paderborn bietet Eltern Beratung in allen Fragen zur Tagesbetreuung von Kindern, sowie qualifizierte Vermittlung und Begleitung von Betreuungsverhältnissen an. Zuständig für die Vermittlung von Tagespflegestellen in der Stadt Delbrück ist ebenfalls das Kreisjugendamt Paderborn.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Tagespflegeperson wird von den Kindeseltern bezahlt. Eltern mit geringem Einkommen können beim Kreisjugendamt die Übernahme der Tagespflegekosten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen