Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 49, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Antrag einfach
- Pläne
- Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
- evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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