Reisepass wegen Namensänderung beantragen
Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Bitte vereinbaren Sie über die "Online-Terminvergabe" einen Termin.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Kinderreisepass:
Seit dem 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Dokument wird durch einen normalen Reisepass oder Personalausweis ersetzt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch dirket in der Bürgeberatug (im Speed Capture) zu erstellen. Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen. - Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein - gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
(nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".
Fristen
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".
Kosten
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Änderungen im Passrecht zum 01.11.2007
- Elektronisches Antragsverfahren
- Wegfall des Eintrags von Ordens- und Künstlernamen
- Aufwertung des Kinderreisepasses zum vollwertigen Reisepass
(Kinderreisepass wird nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt) - Änderung bei den Altersgrenzen und Gültigkeit
- bis Vollendung 23. Lebensjahr = 6 Jahre
- ab Vollendung 24. Lebensjahr = 10 Jahre
Kein Kindereintrag im Pass der Eltern
Ein Kindereintrag in dem Pass der Eltern ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Die vor dem 01.11.2007 vorgenommenen Kindereinträge in einem bis dahin ausgestellten ePass bleiben während der Laufzeit des Dokumentes gültig. Diese Kindereinträge können auch weiterhin durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern berechtigen ab dem 26.06.2012 nicht mehr zum Grenzübertritt für Kinder.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Bei geplanten Auslandsreisen ist es deshalb erforderlich rechtzeitig für das Kind ein eigenes Reisedokument ausstellen zu lassen. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26.06.2012 umzusetzen ist. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der europäischen Union bzw. für den sog. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen!
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:
- den alten Reisepass oder einen Personalausweis
- ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Herford