Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Deutsche Staatsangehörige müssen beim Überqueren einer Auslandsgrenze ein gültiges Passdokument dabei haben. In der EU ist auch ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis erlaubt. Außerhalb der EU wird der Personalausweis häufig nicht akzeptiert und ein Reisepass muss mitgeführt werden. 

    Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amtes oder den Websites der Botschaften und Regierungen der jeweiligen Staaten verfügbar.

    Reisepässe enthalten einen elektronischen Chip (ePass), der Passdaten und ein Foto speichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert, um die Identität zu überprüfen und Fälschungen zu verhindern. Die deutschen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_019ad9ccd378736e5c4eb5805b5a3261

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    bisheriger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden., Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    • Für den Antrag müssen Sie persönlich erscheinen, um Fingerabdrücke mittels Scanner zu nehmen, zu unterschreiben und Ihre Identität zu bestätigen.
    • Bei Anträgen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Vormund obliegt, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Ein Formular für die Einverständniserklärung finden Sie am Ende der Seite zum Download (siehe Formulare).

    Fristen

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    • 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50€
    • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50€
    • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00€
    • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 91,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:
    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Fingerabdrücke:
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Alter Reisepass:
    Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

    Verlobung:
    Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de