Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Über die Fahrschule wird der Antrag beim örtlichen Bürgerbüro / Bürgeramt im Rathaus des Wohnortes abgegeben und von dort an das Bürgerbüro weitergeleitet.Das Bürgerbüro prüft, ob der Erteilung der Fahrerlaubnis etwas entgegensteht, schickt der entsprechenden Prüfstelle (z.B. TÜV NORD) in der Regel Ihren Führerschein (außer bei mehreren beantragten Klassen) und erteilt den Prüfauftrag.Der TÜV NORD wird Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. In der Regel erhalten Sie den Führerschein nach der bestandenen Prüfung. Andernfalls erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nicht zum Führen von Fahrzeugen, sondern muss im Bürgerbüro in Lüdenscheid bzw. Iserlohn gegen einen Führerschein oder eine vorläufige Fahrberechtigung getauscht werden.Falls Sie Berufskraftfahrer sind beachten Sie bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn

    Adresse

    Hausanschrift

    Griesenbraucker Str. 6

    58640 Iserlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02371 / 966-60

    Fax: 02371 / 966-8700

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    persönliches Erscheinen Personalausweis oder Pass aktuelles biometrisches Passfoto Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist aktueller Führerschein Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages Je nach gewünschter Erweiterung werden zusätzliche Unterlagen benötigt Weitere vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, um die der gültige Führerschein erweitert werden soll: Klassen A, A1, B, BE, M und L Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" Klassen C1, C1E, C, CE und T Nachweis über einen durchgeführten "Erste-Hilfe-Kursus" Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    ca. 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 30,9 Kilobytes Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung Dateigröße: 232,2 Kilobytes Führerschein - Biometrisches Lichtbild Dateigröße: 155,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de