Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
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