Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wer auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle für eine Veranstaltung mit Plakaten oder Bannern werben möchte, benötigt vorab eine Plakatiergenehmigung.

    Hierbei sind folgende Daten zu nennen:

    • Persönliche Daten des Antragstellers (Vorname, Name, ggf. Firmen- oder Vereinsbezeichnung, Telefonnummer oder E-Mail Adresse)
    • Anlass, Ort der Veranstaltung
    • Datum der Veranstaltung
    • Zeitraum der gewünschten Plakatierung
    • Anzahl der Plakate / Banner
    • Benennung einer verantwortlichen Person

    Die Gemeinde Schalksmühle prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.  Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte.  Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schalksmühle

    § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 18 ff. Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de