Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wer auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle für eine Veranstaltung mit Plakaten oder Bannern werben möchte, benötigt vorab eine Plakatiergenehmigung.
Hierbei sind folgende Daten zu nennen:
- Persönliche Daten des Antragstellers (Vorname, Name, ggf. Firmen- oder Vereinsbezeichnung, Telefonnummer oder E-Mail Adresse)
- Anlass, Ort der Veranstaltung
- Datum der Veranstaltung
- Zeitraum der gewünschten Plakatierung
- Anzahl der Plakate / Banner
- Benennung einer verantwortlichen Person
Die Gemeinde Schalksmühle prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schalksmühle
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18 ff. Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen