Pflegewohngeld
Pflegewohngeld
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Wohngeld gibt esals Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heimesals Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer EigentumswohnungWohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Anträge erhalten Sie an der Rezeption in der Steinstraße 20 in Bad Oeynhausen (Bereich Soziales und Wohnen) und sind auch online möglich (siehe unten unter Formulare).Weitere Informationen zum Thema WohngeldWohngeldrechnerDas Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld-Plus-Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten. Durch diese Wohngeld-Reform werden deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Außerdem wird für die bestehenden Wohngeldhaushalte die Höhe des Wohngeldes steigen. Vom Wohngeld ausgeschlossene Personen und Personengruppen:Kraft Gesetzes vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von:Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchLeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch SozialgesetzbuchLeistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch SozialgesetzbuchLeistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärtLeistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören (Kinder- und Jugendhilfe) Nicht antragsberechtigt sind folgende Personen oder Personengruppen:alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstesebenso alleinstehende Zivildienstleistende für die Dauer des ZivildienstesHaushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 ff. SGB III durchführen (z. B. Studenten) und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 4500
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906
E-Mail: d.wehmeier@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden HaushaltsmitgliederVermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei MietzuschussNachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei LastenzuschussBescheid über Grundbesitzabgaben bei LastenzuschussGrundbuchauszug bei LastenzuschussWohnflächenberechnung bei Lastenzuschussggf. Bescheid über Baukindergeld Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bereich Soziales und Wohnen beraten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Wohngeldgesetz (WoGG)Sozialgesetzbuch (SGB)
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Wohngeld Vordrucke Land NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022