Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

    Prüfungstermine 2024

    Schriftliche Prüfung: Montag, 22. April 2024 (landesweiter Termin)                    

    Die Termine für das Jagdliche Schießen und die mündlich-praktische Prüfung werden noch bekannt gegeben.

    Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die am ersten Prüfungstag das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz vorliegen. Die Bewerber müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Leverkusen haben. Die Prüfung ist nicht öffentlich.
    Zur Prüfung gehört ein schriftlicher und ein mündlicher Teil sowie eine Schießprüfung. Sie wird jährlich abgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de