Jägerprüfung
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
- Voraussetzungen
Das Mindestalter für die Jägerprüfung beträgt 15 Jahre.
Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet sein.
- Termine
Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Stadt Wuppertal als Untere Jagdbehörde führt die Jägerprüfung 2024 wie folgt durch:
- Schriftliche Prüfung
am Montag, dem 22.04.2024, Beginn 15.00 Uhr, im Ratssaal, Rathaus-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal. - Jagdliche Schießprüfung
Mittwoch, am 24.04.2024, Beginn 9.00 Uhr Schießstand Breckerfeld-Ehringhausen - Mündlich-praktische Prüfung
Am Freitag, dem 26.04.2024, ab 8.00 Uhr in den Räumen der Station Natur und Umwelt, Jägerhofstr. Wuppertal
Die Nachprüfung 2024 findet am Freitag, dem 06.09.2024 ab 9 Uhr entweder auf dem Schießstand Breckerfeld-Ehringhausen oder im Raum C-190, Rathaus-Neubau Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal statt.
Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Das Flintenschießen wird auf Kipphasen durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 22.02.2024 über das Serviceportal mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
www.serviceportal.wuppertal.de
- Ausbildung
Es muss kein Vorbereitungslehrgang besucht werden. Aufgrund der umfangreichen erforderlichem Wissen wird es empfohlen. Es können alle Anbieter genutzt werden.
Die Ausbildung zum Jungjäger/zur Jungjägerin bei der Kreisjägerschaft Wuppertal beginnt im Herbst.
Die genauen Termine erhalten Sie bei
Kreisjägerschaft Wuppertal e.V.
c/o RA H. Spoth
Schwelmer Str. 115
42389 Wuppertal
Tel.: mittwochs 15-17 Uhr 0202 / 607803
E-Mail: kjswuppertal@web.de
- Gültigkeit
Die bestandene Jägerprüfung ist unbefristet gültig.
- Inhalte der Jägerprüfung
Die Jägerprüfung ist in drei Bereiche unterteilt und findet an drei Tagen statt.
1. Tag: schriftliche Prüfung,
2. Tag: jagdliches Schießen,
3. Tag: mündlich - praktischer Teil.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-5560
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Prüfungsantrag über das Serviceportal www.serviceportal.wuppertal.de oder direkt
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10562/show - Für Personen unter 18 Jahren muss der/die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in den Antrag unterschreiben.
- Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG)Nummer 853/2004.
- Nachweis über die Beantragung eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenführungszeugnis, gem. § 30 Abs.5 BZRG). Das Führungszeugnis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses sein. Das Führungszeugnis soll direkt an die Untere Jagdbehörde R. 106.01 geschickt werden.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Wuppertal
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes ( DVO LJG-NRW)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Anmeldeschluss ist der 24.02.2023.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Die Prüfungsgebühr (220,- €) und Zulassungsgebühr (30,- €) beträgt 250,- € und ist bei der Anmeldung zu leisten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Weitere Informationen
Hinweise für Wuppertal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal