Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis: für Schwerbehinderte - vorläufige Genehmigung

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Die Ausweise sind ab sofort über das Serviceportal zu beantragen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die vorläufige Ausnahmegenehmigung aus Kulanzgründen seitens der Stadt Wuppertal erteilt wird, um den zurzeit personell bedingt langen Bearbeitungszeiten beim Sozialamt, Team Schwerbehindertenrecht, Rechnung zu tragen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.

    • Die vorläufige Ausnahmegenehmigung gilt im Stadtgebiet Wuppertal
    • Auf der Ausnahmegenehmigung wird ein Kennzeichen eingetragen.

    Wer die vorläufige Ausnahmegenehmigung besitzt, ist im Stadtgebiet Wuppertal berechtigt, ein Fahrzeug an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_08c9b038177a6ca7c7de5030b62c6cdb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen 104.11

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkausweise und Ausnahmegenehmigung Fahrverbote 104.1101

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen
    Das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich behindert) bzw. "Bl" (Blind bzw. stark sehbehindert) wurde beantragt, aber vom Sozialamt, Team Schwerbehindertenrecht, noch nicht bewilligt.

    Folgende Unterlagen (in Kopie) werden benötigt:

    • Schriftliche Bescheinigung des Sozialamtes, Team Schwerbehindertenrecht, dass das Merkzeichen "aG" bzw. "Bl" beantragt wurde
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I,
    • gültiger Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Pass mit Meldebescheinigung.

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

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    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    • Die maximale Gültigkeit beträgt ab Ausstellungstag 6 Monate.
    • Die Ausnahmegenehmigung wird einmalig ausgestellt und ist nicht verlängerbar

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 25,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Beim Parkvorgang ist die Ausnahmegenehmigung gut lesbar im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen.

    Daneben muss die Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit ausliegen.

    Das Parken in eingeschränkten Haltverboten mit Zusatzbeschilderung "Rettungsweg Feuerwehr", "Einsatzfahrzeuge", "Polizei" "Dienstfahrzeuge ..." ist nicht gestattet.

    Grundsätzlich kann die Parkerleichterung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de