Osterfeuer

    Osterfeuer

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    nicht angegeben

    Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.

    • Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
    • Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
    • Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
    • Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
    • Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.

    Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

    • Osterfeuer - Genehmigung

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235504-233

    Fax: 05235504-227

    E-Mail: f.bischoff@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
    • ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
    • Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
    • Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blomberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de