Osterfeuer
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.
- Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
- Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
- Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
- Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
- Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.
Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Osterfeuer - Genehmigung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Blomberg
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
- Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
- Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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