Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt:

    • zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen
    • zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • zum Parken auf Bewohnerparkplätzen

    soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Ausübung der Leistung notwendig ist.

     

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe (Anlage A und B der Handwerksordnung), die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material im Rahmen der Arbeiten transportieren müssen.

    Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4, Firmierung, Gewerk - eindeutiger Bezug zu einem handwerklichen Gewerk muss erkennbar sein) versehen sein. Magnettafeln und/oder Beschriftungen nur hinten und/oder nur vorne auf dem Fahrzeug sind nicht zulässig.

    Reine Liefer- und Ladetätigkeiten, Aufmaß-Tätigkeiten oder Kundenakquise sind nicht Bestandteil der Genehmigung. 

     

    Benötigte Unterlagen

    Die Antragsstellung erfolgt (bevorzugt) über das Serviceportal Aachen (https://serviceportal.aachen.de/login) oder per Email an parkausweise@mail.aachen.de

    Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".

    Beizufügen sind:

    Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise aktuelle Gewerbe-Ummeldung ODER Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite).

    Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I

    Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind (z. B. durch Schrägaufnahme oder Front mit geöffneter Tür).

     

    Gebühren

    Stadtgebiet Aachen                120,00 €/Jahr
    Regierungsbezirk Köln            180,00 €/Jahr
    NRW                                         300,00 €/Jahr

    Wenn sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.

    Umschreibung/Änderung        15,00 €/Parkausweis

    Wenn Sie den Parkausweis verloren haben oder dieser gestohlen wurde, kontaktieren Sie uns bitte (telefonisch oder per Email).

     

    Im Falle des Missbrauchs, bei Verstoß gegen die Auflagen bzw. Missachtung der Bedingungen und in den Fällen, in welchen der Handwerkerparkausweis unberechtigter Weise verwendet wird, wird der Handwerkerparkausweis widerrufen.

     

     

    Parkausweise soziale und ambulante Dienste

    Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste, die im Rahmen der Daseinspflege tätig sind, können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".

     

    In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:

    • im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • und auf Bewohnerparkplätzen

    für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken.

    Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind.

     

    Gebühren:
    Stadtgebiet Aachen        120 €/Jahr
    Regierungsbezirk Köln    180 €/Jahr
    Land NRW                        300 €/Jahr

    Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a79eb3bfe00b918952b80b899706f2ed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de