Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Menschen mit einer bestehenden (oder drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Oberbergische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für die Prüfung und Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche ab der Einschulung bis zum Abschluss des ersten Bildungsweges zuständig.
Dabei können u.a. folgende Leistungen gewährt werden:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung - u.a. Inklusionshelfer in der Schule, Therapiemaßnahmen, Hilfsmittel (sofern nicht andere Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet sind)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe - u.a. Freizeitassistenz, Leistungen zur Mobilität
Eine Übersicht der Leistungsanbieter finden Sie rechts als Download.
Hinweis:
Für Eingliederungshilfeleistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und für Erwachsene ist (bis auf wenige Ausnahmefälle) der Landschaftsverband Rheinland in Köln zuständiger Träger.
Bei Fragen zur Antragsstellung, der Klärung individueller Fragen und Anliegen sowie der Ermittlung passgenauer Hilfen können Sie sich gerne an die Gesamtplanerinnen (Frau Moore, Frau Wieczorek; siehe Spalte rechts) wenden.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch erfolgen (Kontaktdaten siehe Spalte rechts).
Zuständigkeiten
Mitarbeiterin bzw.
Mitarbeiter
Gesamtplanung
Frau Daphne Moore
Gesamtplanung
Frau Birgit Wieczorek
Sachbearbeitung Buchstaben:
A - F, W - Z
Frau Daria Paffrath
Sachbearbeitung Buchstaben:
G - P
Frau Ute Domnick
Sachbearbeitung Buchstaben:
R - V
Frau Manuela Ringsdorf
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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