Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutzwasser-- und Regenwasserleitungen. Oft sind auch beide Einleitungen in einem Mischkanal zusammen gefasst. Vor dem Melden von Verstopfungen stellen Sie bitte sicher, dass sich diese nicht auf Ihrem Grundstück befindet. Am einfachtsten können Sie dies überprüfen indem Sie den Übergabeschacht öffnen (Schacht unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze) Steht dieser Schacht im Rückstau, liegt die Verstopfung im öffentlichen Raum und die Stadt ist zuständig. Ist der Übergabeschacht frei, liegt die Verstopfung im privaten Bereich und Sie sind zuständig. Haben Sie keinen Übergabeschacht, sind sie für die gesamte Grundstücksanschlussleitung zuständig.

    Handelt es sich um klappernden Deckel (runder Deckel in der Fahrbahn) wenden Sie sich an Werktagen an die rechts genannten Sachbearbeiter.

    Liegt eine Verstopfung außerhalb der regulären Arbeitszeit vor, wenden Sie sich bitte an die Rufbereitschaft des Klärwerks 0172 9433083 oder die 05282 601-888. Diese gibt die Meldung an den Bereitschaftsdienst weiter, der 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bitte machen Sie genaue Ortsangaben (Straße, Hausnummer, Name und Telefonnummer für ev. Rückfragen).

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    unverzüglich

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de