Flächennutzungsplan
Hinweise für Warstein
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Die Richtlinien, welche bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans zu beachten sind, finden sich auszugsweise auf der Seite zum Thema Bebauungsplan wieder.
Die beabsichtige Form der Bodennutzung ist im Flächennutzungsplan in den Grundzügen wiedergegeben. Auf eine parzellenscharfe Darstellung der geplanten Nutzung wird genauso verzichtet wie auf eine weitergehende Gliederung der dargestellten Bauflächen. Diese Ausweisungen sind dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) vorbehalten.
Der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Warstein ist seit dem 22. Januar 1980 rechtswirksam. In der Zwischenzeit wurden über 50 Änderungsverfahren betrieben.
Die wichtigsten DarsteIlungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan sind:
- die für die Bebauung vorgesehenen Flächen. Diese werden entsprechend der geplanten Nutzungsart gegliedert;
- die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen und privaten Bereichs (z. B. Schulen, Krankenhäuser etc.) sowie Flächen für Spiel- und Sportanlagen;
- die Flächen für den überörtlichen Verkehr sowie für die örtlichen Hauptverkehrsstraßen;
- die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie die Hauptversorgungs-und Hauptabwasserleitungen;
- die Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe;
- die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen im Rahmen des Umweltschutzes;
- die Wasserfläche und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen;
- die Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen;
- die Flächen für Landwirtschaft und Wald;
- die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Neben den Darstellungen sieht das BauGB die Aufnahme von "Kennzeichnungen" im Flächennutzungsplan vor. Die Kennzeichnungen haben nur hinweisende und "warnende" Funktionen. Es sollen Kennzeichnungen vorgenommen werden für Flächen,
- die durch Überschwemmungen, Steinschlag, Lärm oder andere Immissionen gefährdet sind;
- für die eine bauliche Nutzung vorgesehen ist, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (sog. Altlasten).
Schließlich sollen die Ergebnisse von anderen verbindlichen Planungen (z. B. Fernstraßen, Bundesbahnanlagen) "nachrichtlich" in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
Der Erläuterungsbericht erklärt und begründet die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im einzelnen und enthält umfangreiches Datenmaterial über die Gemeinde.
Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation:
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein haben bei den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen. Einsichtnahme von Bauleitplänen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung.
Der Flächennutzungsplan und sein Erläuterungsbericht (sowie bei Planungen, welche seit Juli 2004 neu im Verfahren sind: Begründung und Umweltbericht) können von allen Bürgerinnen und Bürgern beim Sachgebiet Städtebau eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den (kostenpflichtigen) Bestellservice für Bauleitpläne (Auszüge aus Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan, Begründungstexten usw.) zu nutzen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Flächennutzungsplan Hinweis: das Dateivolumen beträgt 8 MB
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen