Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Wenden

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Auf schriftlichen Antrag gewährt die Gemeinde Wenden Personen, die aus Krankheitsgründen (beispielsweise Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wenden gemeldet sind, einen Sozialbonus in Höhe von 40,00 € pro Person und Jahr. Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.

    Die bewilligte Ermäßigung wird der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben angerechnet.

    Falls sich die antragstellende Person in einem Mietverhältnis befindet, werden der vermietenden Person die 40,00 € Sozialbonus auf dem Grundbesitzabgabenbescheid abgezogen. Der Sozialbonus müsste in diesem Fall über die Nebenkostenabrechnung an die antragstellende Person weitergeleitet werden.

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    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

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    Technisch geändert am 13.12.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de