Gaststättengewerbe
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Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Im Rahmen der Antragsprüfung wird folgendes überprüft:Sind Sie zuverlässig (Vorstrafen, Steuerschulden)? Entsprechen die Räume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen? Ist alles in Ordnung, kann eine Erlaubnis erteilt werden. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis für 3 Monate zu erhalten. Ab dem 01.07.2005 ist eine Gaststättenerlaubnis nicht mehr erforderlich, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostproben oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke (egal, ob alkoholisch oder nicht) und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Bundespersonalausweis/Reisepass2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen von den Betriebsräumen2 Lagepläne des Hauses, in dem der Betrieb ausgeübt werden soll1 Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts des Wohnsitzes1 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 1 Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer1 Führungszeugnis, zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes1 Gewerbezentralregisterauszug, zu beantragen beim Ordnungs- oder Gewerbeamt des Wohnortes1 Bescheinigung über die Belehrung von Personen, die mit der Zubereitung von Speisen und Getränken beschäftigt sind. 1 Kopie des Pachtvertragesbei Neubauten: mängelfreie Schlussabnahme des Bauordnungsamtes
Formulare
Hinweise für Welver
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Gaststättengesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Je nach Betriebsart und Größe werden Gebühren zwischen 100,00 € und 1.200,00 € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag Gaststättenerlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen